Mietrecht
Ihr Schutz als Mieter oder Vermieter – Mit Anwälten aus der StädteRegion
StädteRegion Aachen
Weil Wohnen ein Grundrecht ist
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FAQ Mietrecht
Was gilt bei Mieterhöhungen in der StädteRegion Aachen?
In der StädteRegion Aachen dürfen Mieten grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden – zum Beispiel im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierungsmaßnahmen. Die Erhöhung muss schriftlich erfolgen und mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. In Städten wie Aachen, Eschweiler oder Alsdorf ist außerdem die Mietpreisbremse zu beachten, insbesondere bei Wiedervermietung. Die Mieterhöhung darf nicht willkürlich erfolgen – Mieter sollten sie im Zweifel juristisch prüfen lassen.
Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter?
Mieter können ihre Wohnung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten kündigen – unabhängig von der Wohndauer. Vermieter haben längere Fristen, je nachdem wie lange der Mieter in der Wohnung lebt. In der StädteRegion Aachen kommt es in Streitfällen häufig auf die Begründung der Kündigung an: Eigenbedarf, Pflichtverletzungen oder wirtschaftliche Verwertung müssen nachvollziehbar und belegbar sein. Unberechtigte Kündigungen können abgewehrt werden – insbesondere durch Mieterschutzvereine oder Fachanwälte aus der Region.
Wie reagiere ich auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf?
Eigenbedarf ist der häufigste Grund für eine ordentliche Kündigung durch Vermieter – auch in Aachen, Stolberg und Umgebung. Doch nicht jeder Eigenbedarf ist rechtlich zulässig. Der Vermieter muss nachvollziehbar darlegen, warum er die Wohnung selbst oder für nahe Angehörige benötigt. Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn sie z. B. schwer krank sind, lange dort wohnen oder keine Alternativen finden. In solchen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Beratung, um einen möglichen Härtefall geltend zu machen.
Was kann ich tun, wenn meine Mietwohnung Mängel hat?
Ob Schimmel in einer Wohnung in Baesweiler, Heizungsausfall in Monschau oder Lärmbelästigung in Aachen – Mängel müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Dieser ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Je nach Ausmaß kann die Miete gemindert werden. Eine Mietminderung ist auch rückwirkend möglich, wenn der Mangel schon länger besteht. Wichtig: Alle Mängel sollten schriftlich dokumentiert und die Kommunikation mit dem Vermieter nachvollziehbar geführt werden.
Wie funktioniert die Betriebskostenabrechnung und was darf abgerechnet werden?
Die Betriebskostenabrechnung muss jährlich erfolgen – spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. In der StädteRegion Aachen kommt es immer wieder zu fehlerhaften Abrechnungen, etwa bei Müllgebühren, Hausmeisterkosten oder Wasserversorgung. Mieter sollten die Abrechnung genau prüfen – die umlagefähigen Kosten sind gesetzlich geregelt. Wer Zweifel hat, kann sich an den Mieterverein oder eine rechtliche Beratungsstelle in der Region wenden.
Welche Rechte habe ich bei Sanierungen oder Modernisierungen?
Wenn Vermieter in Eschweiler, Herzogenrath oder Aachen modernisieren, dürfen sie einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen – aktuell bis zu 8 % jährlich. Dabei müssen Mieter mindestens drei Monate vor Beginn informiert werden. Während der Arbeiten besteht Anspruch auf Mietminderung, etwa bei Lärm, Staub oder eingeschränkter Nutzbarkeit. Wichtig ist, dass Modernisierung nicht als Vorwand für eine Luxussanierung oder Verdrängung genutzt wird. Auch hier lohnt sich eine rechtliche Einschätzung.
Was sollten Studierende und Azubis bei Mietverträgen beachten?
Studierende in Aachen – etwa an der RWTH oder FH – haben oft befristete Mietverträge oder wohnen in WGs. Vor Abschluss des Vertrags sollte geklärt werden, ob Untervermietung erlaubt ist, welche Kündigungsfristen gelten und ob Nebenkosten pauschal oder nach Verbrauch abgerechnet werden. Viele Probleme entstehen bei Auszug, etwa durch nicht rechtzeitig beseitigte Gebrauchsspuren oder unklare Kautionsregelungen. Eine Beratung bei der Hochschul-Sozialberatung oder durch eine Mietrechtsstelle kann hier helfen.
Wo finde ich Unterstützung bei Mietrechtsproblemen in der StädteRegion Aachen?
In der StädteRegion Aachen gibt es zahlreiche Anlaufstellen: den Deutschen Mieterbund (Ortsverein Aachen), Verbraucherzentralen, Mieterschutzvereine sowie Fachanwälte für Mietrecht. Viele bieten telefonische Beratung oder Online-Termine an. Auch lokale Sozialverbände oder Bürgerbüros – z. B. in Alsdorf oder Würselen – können weiterhelfen, insbesondere bei drohender Wohnungslosigkeit oder Streitigkeiten mit Vermietern.
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